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   OLG München, 04.04.2012 - 3 U 4952/10   

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https://dejure.org/2012,4384
OLG München, 04.04.2012 - 3 U 4952/10 (https://dejure.org/2012,4384)
OLG München, Entscheidung vom 04.04.2012 - 3 U 4952/10 (https://dejure.org/2012,4384)
OLG München, Entscheidung vom 04. April 2012 - 3 U 4952/10 (https://dejure.org/2012,4384)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Ermittlung eines Pflichtteilsanspruchs: Bewertung eines landwirtschaftlichen Anwesens; Wertabschläge bei Berücksichtigung von Verwendungsentscheidungen des Erben; Auflagen des Erblassers oder Altlasten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Anteil an TV-Vergütung zulasten des Pflichtteilsberechtigten

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 329
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 13.03.1991 - IV ZR 52/90

    Pflichtteilsberechnung bei Grundstücksverkauf

    Auszug aus OLG München, 04.04.2012 - 3 U 4952/10
    Aus der Erbersatzfunktion des Pflichtteils ergibt sich das Ziel der Nachlassbewertung: Der Pflichtteil soll den Pflichtteilsberechtigten in Geld so stellen, wie wenn er mit seinem halben gesetzlichen Erbteil am Nachlass beteiligt und dieser im Erbfall in Geld umgesetzt worden wäre (BVerfGE 78, 132; BGH NJW-RR 1991, 900 f.; OLG Düsseldorf ZEV 1994, 361).

    Daher ist der Pflichtteilsberechnung der gemeine Wert zugrunde zu legen, also der Wert, den der Nachlassgegenstand für jeden hat (st. Rspr., so BGHZ 14, 368, 376; BGH NJW-RR 1991, 900; OLG München BB 1988, 429, 431; Staudinger, BGB (2006), Bearb.Haas, § 2311, Rdnr. 50 f.).

  • BVerfG, 26.04.1988 - 2 BvL 13/86

    Verfassungswidrigkeit des § 23 AGBGB Schleswig-Holstein

    Auszug aus OLG München, 04.04.2012 - 3 U 4952/10
    Aus der Erbersatzfunktion des Pflichtteils ergibt sich das Ziel der Nachlassbewertung: Der Pflichtteil soll den Pflichtteilsberechtigten in Geld so stellen, wie wenn er mit seinem halben gesetzlichen Erbteil am Nachlass beteiligt und dieser im Erbfall in Geld umgesetzt worden wäre (BVerfGE 78, 132; BGH NJW-RR 1991, 900 f.; OLG Düsseldorf ZEV 1994, 361).

    Damit würde auch gegen den Grundsatz des Bundesverfassungsgerichts verstoßen, den Pflichtteilsberechtigten in realitätsgerechter Weise an der wirtschaftlichen Ertragsfähigkeit des Nachlasses teilhaben zu lassen (BVerfGE 78, 132).

  • OLG Düsseldorf, 27.05.1994 - 7 U 136/93
    Auszug aus OLG München, 04.04.2012 - 3 U 4952/10
    Aus der Erbersatzfunktion des Pflichtteils ergibt sich das Ziel der Nachlassbewertung: Der Pflichtteil soll den Pflichtteilsberechtigten in Geld so stellen, wie wenn er mit seinem halben gesetzlichen Erbteil am Nachlass beteiligt und dieser im Erbfall in Geld umgesetzt worden wäre (BVerfGE 78, 132; BGH NJW-RR 1991, 900 f.; OLG Düsseldorf ZEV 1994, 361).

    Der Begriff des gemeinen Werts wird im BGB allerdings weder erwähnt noch definiert, sondern bereits vorausgesetzt, und ist grundsätzlich mit dem am Markt erzielbaren Normalverkaufswert gleichzusetzen (OLG Düsseldorf ZEV 1994, 361; Staudinger,a.a.O., Rdnr. 52): Dies ist der Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsguts bei einer Veräußerung unter normalen und erlaubten Verhältnissen voraussichtlich zu erzielen wäre.

  • BVerfG, 19.04.2005 - 1 BvR 1644/00

    Grundgesetz gewährleistet Mindestbeteiligung der Kinder des Erblassers an dessen

    Auszug aus OLG München, 04.04.2012 - 3 U 4952/10
    Denn das Pflichtteilsrecht gewährleistet eine grundsätzlich unentziehbare und bedarfsunabhängige wirtschaftliche Mindestbeteiligung am Nachlass des Erblassers (BVerfGE 112, 332).
  • BVerfG, 07.11.2006 - 1 BvL 10/02

    Erbschaftsteuerrecht in seiner derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig

    Auszug aus OLG München, 04.04.2012 - 3 U 4952/10
    Solches wäre aber der Fall, wenn man, auf der Basis der vom Sachverständigen P. in seiner ergänzenden Stellungnahme vom 09.01.2008 im Parallelverfahren LG Traunstein 3 O 2968/05 für alternative Zeiträume angestellten Berechnungen, letztlich willkürlich eine bestimmte Behaltensdauer des landwirtschaftlichen Betriebs im Eigentum des Testamentserben festlegen würde (vgl. Bamberger/Roth, Beck´scher Online-Kommentar, BGB, Stand 01.02.2012, Bearbeiter J. Mayer, § 2311, Rdnr. 14, unter Hinweis auf BVerfG, ZEV 2007, 76, 82 Tz. 107).
  • BGH, 10.07.1985 - IVa ZR 151/83

    Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen gegenüber pflichtteilsberechtigten

    Auszug aus OLG München, 04.04.2012 - 3 U 4952/10
    Pflichtteilsberechtigten zugutekommt, vgl. BGH NJW 1985, 2828, 2830).
  • BAG, 18.11.2008 - 9 AZN 836/08

    Anspruch auf rechtliches Gehör - unrichtige Tatsachenfeststellung

    Auszug aus OLG München, 04.04.2012 - 3 U 4952/10
    gespart werden (vgl. BGH, NJW 2009, 543).
  • BGH, 30.09.1954 - IV ZR 43/54

    Pflichtteil und Lastenausgleich

    Auszug aus OLG München, 04.04.2012 - 3 U 4952/10
    Daher ist der Pflichtteilsberechnung der gemeine Wert zugrunde zu legen, also der Wert, den der Nachlassgegenstand für jeden hat (st. Rspr., so BGHZ 14, 368, 376; BGH NJW-RR 1991, 900; OLG München BB 1988, 429, 431; Staudinger, BGB (2006), Bearb.Haas, § 2311, Rdnr. 50 f.).
  • OLG München, 15.01.1988 - 14 U 572/87

    Wertermittlung; Wertermittlungsanspruch; Sachverständigengutachten;

    Auszug aus OLG München, 04.04.2012 - 3 U 4952/10
    Daher ist der Pflichtteilsberechnung der gemeine Wert zugrunde zu legen, also der Wert, den der Nachlassgegenstand für jeden hat (st. Rspr., so BGHZ 14, 368, 376; BGH NJW-RR 1991, 900; OLG München BB 1988, 429, 431; Staudinger, BGB (2006), Bearb.Haas, § 2311, Rdnr. 50 f.).
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